Beschreibung
🎯 Zielsetzung
Die Gemeinde Imperia ermutigt ihre Bürger, sich in Gruppen oder Vereinen zu organisieren, um Aktivitäten durchzuführen, die für die gesamte Gemeinschaft von besonderer Bedeutung sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, greift die Gemeinde Imperia unter anderem auf das Patronatsrecht zurück.
📌 Definition
Schirmherrschaft ist ein Ausdruck der Wertschätzung, der Verbundenheit und der Unterstützung für gemeinnützige Initiativen, die aufgrund ihrer Ziele in den folgenden Bereichen als würdig erachtet werden:
- sozial;
- kulturell;
- Sport und Freizeit;
- Tourist.
Die Initiativen müssen bedeutend und für die Stadt Imperia von Interesse sein und die in Artikel 6 der Satzung der Stadt Imperia genannten Ziele kommunalen Handelns verfolgen.
Sponsoring kann von juristischen Personen, Institutionen, Verbänden, Komitees und Stiftungen beantragt werden.
Die Schirmherrschaft wird vom Gemeinderat von Imperia nach einer Untersuchung durch das Bürgermeisteramt erteilt.
✅ Gewährung der Schirmherrschaft
Die Gewährung eines Sponsorings ermöglicht dem Antragsteller Folgendes:
- die Erwähnung der Stadt Imperia;
- die Wiedergabe des Stadtwappens an einer zentralen Stelle auf Drucksachen und auf allen anderen visuellen Trägern, die mit der geförderten Initiative in Zusammenhang stehen;
- die 50-prozentige Senkung der Werbesteuer und der Werberechte.
⚠️ Haftungsausschluss
Die Gewährung einer Schirmherrschaft beinhaltet nicht die Bereitstellung von Beiträgen oder die Beteiligung an den Organisationskosten der Initiative, es sei denn, es wird ein gesondertes Gewährungsverfahren eingeleitet.
Die Gewährung der Schirmherrschaft begründet keinerlei Haftung der Gemeinde Imperia im Zusammenhang mit der gesponserten Veranstaltung, weder gegenüber den Organisatoren, der Öffentlichkeit noch gegenüber Dritten.
📝 Boot-Modus
Verfahren auf Antrag einer Partei.
📝 Verfahren zur Einreichung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Der Antrag muss mindestens 15 Tage vor der Veranstaltung oder Initiative beim Bürgermeister der Stadt Imperia eingereicht werden.
Der Antrag sollte vorzugsweise mit dem speziellen Formular eingereicht werden, das auf der institutionellen Website der Gemeinde im Bereich „Transparente Verwaltung“ verfügbar ist.
📬 Übertragungsmodus
Gemeinde Imperia
Bürgermeisterbüro
Viale Matteotti 157
18100 Imperia
📄 Inhalt der Anfrage
Der Antrag muss auf dem Briefkopf des Antragstellers verfasst sein und Folgendes enthalten:
- Sitz und Kontaktdaten des Antragstellers;
- die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters;
- die Einzelheiten der Satzung oder des Statuts der Organisation oder des Vereins;
- die Beschreibung der Initiative;
- das Programm der Veranstaltung oder Demonstration.
Sie können den Online-Service direkt nutzen, um den Sponsoringantrag auszufüllen und einzureichen.
📤 Zugriff auf den Dienst🔄 Verfahrensschritte
Prüfung des eingegangenen Sponsoringantrags, Überprüfung der eingereichten Unterlagen und der Anforderungen des Antragstellers.
Ausarbeitung des Antrags auf Gewährung der Schirmherrschaft an den Gemeinderat, ordnungsgemäß begründet und vom Bürgermeister und dem Leiter der Personal- und allgemeinen Angelegenheitenabteilung unterzeichnet.
Annahme des Beschlusses des Gemeinderats bezüglich der Vergabe von Patronatsrechten.
Mitteilung des positiven oder negativen Ergebnisses an den Antragsteller per E-Mail oder Brief.
Wenn Ihnen eine Förderung gewährt wird, können Sie das Veranstaltungsplakat, eine kurze Beschreibung und hilfreiche Informationen einreichen und dabei die Kanäle angeben, über die Sie eine Veröffentlichung wünschen.
Die Gemeinde Imperia wird nach Prüfung der eingereichten Inhalte und Unterlagen entscheiden, ob sie die Initiative auf ihren institutionellen Kanälen veröffentlicht.
20 Tage
Dokumente
Büro, das für das Dokument verantwortlich ist
Verfügbare Formate
Verteilungslizenz
Rechtliche Referenzen
Nuove norme in materia di procedimento amministrativo e di diritto di accesso ai documenti amministrativi, con particolare riferimento all’articolo 12 sui provvedimenti attributivi di vantaggi economici.
Regolamento per l’assegnazione di contributi ad associazioni culturali, sportive e ricreative, approvato con deliberazioni del Consiglio Comunale n. 44/1991, n. 122/1991 e n. 26/1994.
Revisione e armonizzazione dell’imposta comunale sulla pubblicità, del diritto sulle pubbliche affissioni e della tassa per l’occupazione di spazi e aree pubbliche.
Approvato con deliberazione del Consiglio Comunale n. 66 del 23 ottobre 2000.
Conversione in legge, con modificazioni, del decreto-legge 31 maggio 2010, n. 78, recante misure urgenti in materia di stabilizzazione finanziaria e competitività economica.
Disposizioni per la prevenzione e la repressione della corruzione e dell’illegalità nella Pubblica Amministrazione.
Riordino della disciplina sugli obblighi di pubblicità, trasparenza e diffusione di informazioni da parte delle Pubbliche Amministrazioni, con particolare riferimento all’articolo 26.
Approvato con deliberazione n. 47 del 5 marzo 2014.
Deliberazione n. 5/2014.
Letzte Aktualisierung: 28 Juli 2026, 13:29