Beschreibung
Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Imperia eingetragen sind und die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung erfüllen, können ihren Antrag bis zu folgenden Fristen einreichen:
31. Oktober 2026: Eintragung in das Register der Wahllokalvorsitzenden.
30. November 2026: Registrierung im Register der Wahlbeobachter.
Anforderungen
Um sich zu registrieren, müssen Sie Wähler der Gemeinde Imperia sein und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vorsitzende der Wahllokale: Sekundarschulabschluss.
Wahlbeobachter: Erfüllung schulischer Pflichten.
Wie bewerbe ich mich?
Anträge können auf folgenden Wegen eingereicht werden:
Online: über die offizielle Website der Gemeinde Imperia, mit SPID- oder CIE-Authentifizierung.
Per E-Mail: ufficio_elettorale@comune.imperia.it .
Per zertifizierter E-Mail: an protocollo@pec.comune.imperia.it .
Persönlich: im Standesamt der Gemeinde Imperia, Viale Matteotti 157.
Bei Anträgen, die per E-Mail, per Einschreiben oder beim Standesamt eingereicht werden, muss das entsprechende Formular verwendet und eine Kopie eines Ausweisdokuments beigefügt werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag ausschließlich von Personen gestellt werden darf, die noch nicht in den entsprechenden Registern eingetragen sind.
Formulare
Folgende Dokumente sind im Anhang enthalten:
Antrag auf Eintragung in das Register der Präsidenten der Wahlkommissionen.
Antrag auf Eintragung in das Register der Wahlbeobachter.
Informationen und Kontakte
Wahlbüro – Gemeinde Imperia
Viale Matteotti 157 – 18100 Imperia
Telefon: 0183 701286 / 255 / 237
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr; Montag und Donnerstag zusätzlich 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr.
Verantwortlich für
Anhänge
Letzte Aktualisierung: 14 Oktober 2026, 07:13